Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

I. Allgemeines


 

1.

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Agentur EVENTPRESS® durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

 

2.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung bzw. der vom Kunden gewünschten Freischaltung des Kunden durch Username und Passwort für die Nutzung des Agentur EVENTPRESS® APIS-Online Systems und des Zugangs dazu durch ISDN wie auch via Internet.

 

 

 

 

II. Überlassenes Bildmaterial


 

1.

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

 

 

2.

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Agentur EVENTPRESS® gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

 

 

3.

Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

 

 

4.

Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von der Agentur EVENTPRESS®, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

 

 

5.

Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

 

 

6.

Agentur EVENTPRESS® übernimmt keinerlei Verantwortung für die Korrektheit der Foto-Inhalte, insbesondere der Schreibweisen von Namen und Sachen in Begleittexten und der Identität von abgebildeten Personen. Ebenfalls übernimmt die Agentur EVENTPRESS®  keinerlei Verantwortung für eine eventuelle Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen und der damit verbundenen evtl. Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Es obliegt dem Nutzer der Bilder, eine evtl. Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor einer Veröffentlichung des Fotomaterials zu prüfen, er publiziert die Fotos in jedem Fall auf eigene Verantwortung.

 

 

 

 

III. Nutzungsrechte


 

1.

 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

 

 

2.

Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.

 

 

3.

Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.

 

 

4.

Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Agentur EVENTPRESS®. Das gilt insbesondere für:

 

 

 

  • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, sowie bei TV in Wiederholungen etc.
  • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

 

 

 

  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,

 

 

 

  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

 

 

 

  • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

 

 

 

  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

 

 

5.

Veränderungen des Bildmaterials durch FotoComposing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur EVENTPRESS® und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

 

 

6.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

 

 

7.

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der deutlichen bildbezogenen Anbringung eines von Agentur EVENTPRESS®  vorgegebenen Urhebervermerks.

 

 

8.

Eventuelle Sperrvermerke, Hinweise auf Sonderhonorare oder Honorarabsprachen auf den Dateiinformationen bzw. Bildtexten der einzelnen Fotos, auch der digital zur Verfügung stehenden, müssen vom Kunden beachtet werden. Eine Nutzung (Veröffentlichung) von Fotos, die mit solchen Sondervermerken versehen sind, bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch die Agentur EVENTPRESS®.

 

 

 

 

 

IV. Honorare


 

1.

Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

2.

Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

 

 

 

 

V. Sonstiges


 

1.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

 

 

2.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

3.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

 

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